Widerrufsrecht
Widerrufsrecht nach §5g KSchG
Tritt der Verbraucher nach sieben Werktagen (laut § 5e) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug:
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
An Kosten werden dem Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt (Absatz 2, §5g KSchG)
Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten
Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem
Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und
überwiegenden Vorteil gereichen.
Diese Regelungen lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

